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   OLG Stuttgart, 17.02.1987 - 10 U 93/86   

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https://dejure.org/1987,7257
OLG Stuttgart, 17.02.1987 - 10 U 93/86 (https://dejure.org/1987,7257)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.02.1987 - 10 U 93/86 (https://dejure.org/1987,7257)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Februar 1987 - 10 U 93/86 (https://dejure.org/1987,7257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz; Verletzungsbedingte Sonderausrüstung; Anschaffungskosten; Unfallbedingter Mehrbetrag; Gesteigerte Betriebskosten; Nutzung eines Kraftfahrzeuges; Berufliches Fortkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 843 Abs. 1

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 1226
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 26.01.1995 - 14 U 62/93

    Arzthaftung für Diagnosefehler - Schmerzensgeld

    aa) Die Rechtsprechung gibt dem schadensbedingt auf einen Pkw angewiesenen Geschädigten regelmäßig nur einen Zuschuß zu den Anschaffungskosten in Höhe der behinderungsbedingten Mehraufwendungen für eine besondere Ausstattung (vgl. BGH vom 30.06.1970 - VI ZR 5/69 = VersR 1970, 899; vom 18.02.1992 - VI ZR 367/90 = NJW-RR 1992, 792 ; OLG München DAR 1984, 58 = VersR 1984, 246; OLG Stuttgart ZfS 1987, 165 = VersR 1987, 1226; Wussow/Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 5. Aufl., Rdnr. 184 mit Fn. 6; Lange, Schadensersatz, 2. Aufl., S. 310).

    Dies schließt aber nicht aus, daß insoweit ein Schaden im Hinblick auf den laufenden Mehrbedarf des Klägers nach § 287 ZPO zu schätzen ist (vgl. auch BGH vom 18.02.1992 = NJW-RR 1992, 792 ), der jedoch zeitlich gestreckt anfällt, daher an sich zur Mehrbedarfsrente gehören würde (vgl. OLG Stuttgart ZfS 1987, 165) und im vorliegenden Fall auf die mit der Klagerweiterung geltend gemachten Betriebskosten für die Jahre 1987 bis 1993 (vgl. Anlagenordner) entfällt.

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